Wandlung (und ich vermute, das ist es, was Du meinst) ist möglich, nachdem der Händler trotz zweimaligem Versuch einen Mangel nicht hat abstellen können. Die Nutzung des Fahrzeugs bis zum Zeitpunkt der Wandlung wird mit dem rückzuzahlenden Kaufpreis verrechnet. Hierfür gibt es Berechnungsgrundsätze.
Wenn Mercedes nachweislich mit einem Software-Update den Mangel (Entzündungsrisiko) abstellt, ohne die technischen Eigenschaften (z. B. die Ladekapazität, die Reichweite, Lade- und Entladeleistung und damit ggf. auch die Fahreigenschaften, z. B. max. Beschleunigung/Drehmoment/kW) des Fahrzeugs zu verändern, wird m. E. keine Wandlung möglich sein.