Was man von diesem Gesetz halten soll, erschließt sich mir nicht.
Bei Neubauten ist das ja noch kontrollierbar, doch bei Bestandsgebäuden ? - Wann werden Stellplätze oder die Elektroanlagen eines Mehrfamilienhauses grundlegend saniert ? - Was heißt das überhaupt ? - Wer will das nachhalten ?
In unserem Wohnungsbestand (alle ab Bj. 1996) zeichnet sich nichts dergleichen ab. Da kann bisher nur die WEG die Installation eines Ladepunktes nicht verwehren - jedoch nicht ohne Auflagen an den Antragssteller.
In einem älteren Mietshaus in zentraler Stadtlage gibt es keine Stellplätze - da kann also auch nichts kommen.
Im selbst bewohnten Haus haben wir einen Ladepunkt.
Da bleibe ich mal - in Bezug auf das Gesetz - entspannt.
Gruß aus’m Ländle
Uli